Deine Stimme ist wichtig!
Nutze sie und beteilige dich, sage deine Meinung, gestalte mit und trage Verantwortung.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind in der Nordkirche in allen Belangen, die ihre Lebenswelt in der Kirche betreffen, an der Entscheidungsfindung in angemessener und altersgerechter Form zu beteiligen. (§12 Verfassung der Ev. Luth. Nordkirche) – aber was genau bedeutet das?
Seit November 2021 ist diese umfassende Beteiligung, die auf vielfältigen Wege gelingen kann, verbindlich im Kirchengesetz über die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Evangelisch Lutherischen Kirche in Norddeutschland (kurz: Kinder- und Jugendgesetz) geregelt.